Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt ist, für sämtliche Maklerverträge, die V-Concept-Immobilien mit Verkaufs- oder Kaufinteressenten abschließt. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn Ihnen V-Concept-Immobilien nicht ausdrücklich widerspricht.

Haftung
Alle Angaben zu den Objekten, die in Anzeigen, Expose oder sonstige durch V-Concept Immobilien veröffentlichten bzw. ausgehändigten Unterlagen enthalten sind, stammen vom Verkäufer. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden. V-Concept-Immobilien ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Eine Haftung für unvollständige Mitteilungen ist daher ausgeschlossen.
Die Angebote sind für den Empfänger selbst bestimmt, unberechtigte Weitergabe an Dritte verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der Provision.

Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein von V-Concept Immobilien nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Unterlässt er dies bzw. nimmt er weiterhin Leistungen von V-Concept Immobilien in Anspruch hat er Schadensersatz in Höhe des entstandenen Schadens bzw. in Höhe der Provision zu leisten.

Provisionsanspruch und Fälligkeit
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald die Firma V-Concept Immobilien für das Zustandekommen eines Vertragsabschlußes ursächlich verantwortlich ist. Ferner besteht die Verpflichtung zur sofortigen Benachrichtigung, wenn und zu welchen Konditionen ein Vertrag bezüglich eines von uns angebotenen Objekts zustandegekommen ist.
Dieser Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Verträge mit vergleichbarem wirtschaftlichen Erfolg, z.B. Miete statt Kauf. Der Provisionsanspruch ist auch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder in einem engeren Zusammenhang stehende Dritte von dem Immobilienangebot Kenntnis erlangen und es zum Abschluß eines Kaufvertrages kommt.
Die Höhe der Provision ist die auf dem Angebot vermerkte Provision. Hilfsweise ist gem. § 653 Abs. 2 BGB die ortsübliche Provision zu zahlen. Bei Häusern, Wohnungen und Grundstücken beträgt die Provision 3,60 % inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (Ausnahme Hessen 5,95 % inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer). Bei Vermietung von Wohnraum ist eine Provision von 2 Monatsmieten (Kaltmiete) zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Gewerberaumvermietung ist eine Provision von 2 Monatsmieten und bei Ladenlokalen eine Provision von 3 Monatsmiete, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.
Der Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages. Eine spätere Aufhebung oder Abänderung des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages, ein Vertragsrücktritt oder ähnliche Gründe, die zu einem nachträglichen Scheitern der Vertragsdurchführung führen, haben auf den Provisionsanspruch keinen Einfluss. Stellt sich die Unwirksamkeit des Vertrages heraus, weil nicht alle seine Bestandteile ordnungsgemäß beurkundet wurden und war dies den Beteiligten zum Zeitpunkt der Beurkundung bekannt, steht V-Concept-Immobilien gleichwohl der volle Provisionsanspruch aus dem beurkundeten Kaufpreis zu.
Auch steht V-Concept-Immobilien ein Provisionsanspruch zu, wenn das Angebot nur geringfügig abweicht und/oder ein wirtschaftlicher bzw. zeitlicher Zusammenhang zwischen Vertragsabschluß und unserer Angebotsunterbreitung bestand.

Informationsanspruch
V-Concept Immobilien hat das Recht bei der Beurkundung der Verträge anwesend zu sein. Der Beurkundungstermin ist schriftlich mitzuteilen.
Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Eine entgeldliche Tätigkeit ist auch für den anderen Vertragsteil gestattet.

Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen V-Concept Immobilien wegen Eigentums- oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden beruhen.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weinheim.

Schlussbestimmungen
Mündliche Abreden werden keine getroffen. Die Aufnahme von Verhandlungen kommt der Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen gleich.
Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.